Toskana Gasse
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Bestandteile einer Gasanlage im Wohnmobil

  1. Die Gasflasche
    An sich eine einfache Flasche aus Stahl, Alu oder Kunststoff (GFK). Nur da geht es schon los. Welche Flasche soll ich kaufen bzw. mieten?


    Kaufen oder Mieten:
    Die meisten Gasbetriebe bieten Stahlflaschen gegen Kaution zur Miete an. Auch Kunststoffflaschen werden meist gegen Kaution vermietet. Der Vorteil ist, dass sich der Mieter nicht um Zulassung und Prüfung (Gasflaschen müssen alle 10 Jahre geprüft werden) der Gasflaschen kümmern muss. Die Flaschen können einfach getauscht werden, es fällt keine Mietgebühr an. Es muss nur die Füllung bezahlt werden.
    Aluminiumflaschen sind meist Kaufflaschen, dh. Sie können nur gekauft und nicht gemietet werden. In diesem Fall liegt die Pflicht zur Prüfung beim Besitzer der Flasche. Er hat dafür zu sorgen, dass die Flasche eine gültige Prüfprägung hat. Ist die Flasche älter als 10 Jahre alt, wird die Flasche ohne Prüfung nicht mehr befüllt! Wenn sie die Aluflasche tauschen können achten sie auf das 'Ablaufdatum' der getauschten Flasche.

    Alu, Kunststoff oder Stahl
    Österreichische, graue Stahlflaschen können in Deutschland und den Niederlanden problemlos getauscht werden. Der Nachteil ist das rel. Hohe Gewicht der Stahlflaschen.

    Alu- und Kunststoffflaschen können nicht so problemlos getauscht werden. Kunststoffflaschen sind meist herstellergebunden (z.B. nur bei BP-Tankstellen) Aluminiumflaschen sind meist 'Besitzflaschen' und können oft nicht ohne weiteres getauscht werden. In Österreich sollte aber ein Tauschen der Aluflaschen problemlos möglich sein. Ein Nachfüllen von Gas ist immer seltener möglich.

    Tankflaschen
    Tankflaschen sind ein Sonderkapitel unter den Gasflaschen. Diese Gasflaschen sind so gebaut, dass sie an Gastankstellen (LPG) selbst nachgefüllt bzw. nachgetankt werden können. Im Prinzip sind diese Flaschen mit den selben Ventilen ausgestattet wie der Tank eines umgebauten 'Gasautos'. Gastankflaschen sind in Stahl oder Alu erhältlich. Sie müssen fest in das Fahrzeug eingebaut bzw. befestigt sein. Ein Gurt reicht hier nicht aus. Zum Betanken dürfen sie nicht aus dem Fahrzeug entnommen werden. Dh. entweder erreiche ich das Tankventil im Gaskasten oder es muss ein separater Anschluss nach außen gelegt werden.

    Der Vorteil von Gastankflaschen liegt in der besseren Verfügbarkeit von Autogas in Europa. Es ist leichter eine Gastankstelle für Autogas zu finden als eine Stelle die meine 'normale' Flasche nachfüllt.

    Ausnahme Gastank
    Vor allem in älteren Campingbussen kommen noch Gastanks zum Einsatz. Diese sind meist unter dem Fahrzeugboden fix montiert. Ältere Gastanks müssen alle 10 Jahre geprüft werden. Diese Prüfung hat nichts mit der normalen Gasprüfung zu tun und darf nur von speziellen Betrieben (TÜV) durchgeführt werden. Neuere Gastanks verlieren nach 10 Jahren ihre Zulassung und sind zu tauschen.

    Generell ist die Versorgung mit Gas innerhalb Europa mit unter schwierig, da Flaschensysteme und Anschlüsse in vielen Ländern unterschiedlich sind!!!

    Der Gaskasten muss zum Innenraum dicht sein, im Boden muss bei 5 bzw. 11 kg Flaschen eine Belüftungsöffnung von mindestens 10 x 10 cm vorhanden sein. Die Flaschen müssen gesichert sein. Wenn eine Gasflasche nicht angeschlossen ist, muss sie mit der Sicherungskappe versehen sein. Im Inneren des Gaskastens muss ein Schild mit dem Betriebsdruck angebracht sein. Im Gaskasten dürfen keine potentiellen Zündquellen und keine elektrischen Anschlüsse (Klemmen, blanke Kabel …) sein.

  2. Der Gasregler
    Der Gasregler reduziert den Druck von ca. 5 bar in der Flasche auf 30 bzw. 50 mbar im Leitungssystem des Wohnmobils. In allen neueren Wohnmobilen sind Gasregler mit 30 mbar eingebaut. Einige ältere Wohnmobile sind noch mit 50 mbar ausgerüstet. Beides funktioniert einwandfrei. Der Regler darf aber auf keinen Fall vertauscht werden. 30 mbar Regler sind gelb kennzeichnet, 50 mbar Regler haben eine orange Kennzeichnung.

    Gasregler können entweder direkt an der Flasche angeschraubt sein oder fix an der Wand befestigt werden. Es gibt auch Gasregler, die einen Betrieb während der Fahrt erlauben. Diese Regler verfügen über einen Crashsensor, der die Gaszufuhr bei einem Unfall sofort unterbricht.
    Wenn man auch im Winter unterwegs ist, kann man zusätzlich ein 2-Flaschensystem installieren. Dieses schaltet bei einer leeren Flasche automatisch auf die Reserveflasche um.

    Der Eigenbau einer 2-Flaschenanlage über ein einfaches T-Stück und 2 normalen Reglern ist nicht zulässig!
    Gasregler müssen spätestens alle 10 Jahre getauscht werden – egal in welchem Zustand sie sind!!!

  3. Gasschläuche
    Die Verbindung von der Gasflasche zum Leitungssystem erfolgt über spezielle Gasschläuche. Wenn der Gasregler direkt an die Gasflasche geschraubt ist, kommt ein Niederdruckschlauch zum Einsatz. Dieser darf nur 40 cm lang sein. Wenn der Regler an der Wand montiert ist, muss die Verbindung zur Flasche mit einem Hochdruckschlauch (max. 45 cm) erfolgen. Bei ausziehbaren Gaskästen ist eine Länge von 75 cm zulässig.
    Außer im Gaskasten dürfen im Fahrzeug keine Gasschläuche verwendet werden (eine Ausnahme bilden herausnehmbare Kocher in Campingbussen – hier gelten gesonderte Bestimmungen). Ein Kürzen von Gasschläuchen ist nicht zulässig.

    Gasschläuche sind spätestens alle 10 Jahre zu tauschen.

  4. Gasleitungen
    In Fahrzeugen dürfen nur Gasleitungen aus Stahl oder Kupfer (nur bei Verwendung von speziellen Stützringen bei den Verschraubungen) verwendet werden. Meist werden Stahlleitungen mit 8 bzw. 10 mm Durchmesser verwendet. Gasleitungen aus Stahl sind alle 100 cm mit einer geeigneten Schelle zu befestigen. Zur Verbindung dürfen nur Schneidringverschraubungen oder Hartlötverbindungen verwendet werden.
    Gasleitungen müssen über einen ausreichenden Korrosionsschutz verfügen.

  5. Absperrvorrichtungen
    vor jedem Gasgerät muss eine Absperrvorrichtung sein, die es ermöglicht einzelne Gasgeräte von der Gaszufuhr auszuschließen. Die Absperrvorrichtung muss entweder direkt vor dem Gasgerät sein bzw. entsprechend gekennzeichnet sein.

  6. Gasgeräte
    Alle verwendeten Gasgeräte müssen über eine EU-Zulassung verfügen (CE-Kennzeichnung). Wichtig ist das der Betriebsdruck der Gasgeräte mit dem Betriebsdruck der Anlage übereinstimmt. Wenn bei älteren Fahrzeugen z.B. der Boiler ersetzt wird, kann nur mehr ein 30 mbar Gerät eingebaut werden. In solchen Fällen ist über einen sogenannten Vordruckregler der Druck von 50 mbar auf 30 mbar zu reduzieren (natürlich nur für dieses Gerät).
    Alle zugelassenen Gasgeräte verfügen über spezielle Sicherheitseinrichtungen (Flammenüberwachung, automatische Unterbrechung der Gaszufuhr...).

  7. Frischluftzufuhr / Abgasführungen
    Bei Kühlschränken, Heizungen und Warmwasserbereitern ist sicher zu stellen, dass die Verbrennungsluft nur von außen zugeführt wird und nicht vom Innenraum genommen wird (Gefahr des Sauerstoffmangels!). Abgasführungen müssen aus Edelstahl sein und es muss sichergestellt sein, dass die Abgase nach außen (Boden, Wand oder Decke) geführt werden.
    Bei Kochern und Backöfen muss ein Schild angebracht sein, dass auf eine ausreichende Belüftung (öffnen von Fenstern oder Dachluken) hinweist. Kocher dürfen nie als Raumheizgeräte verwendet werden.

Basteln Sie nie selbst an der Gasanlage und verändern Sie nie Frischluftzuführungen oder Abgasführungen. Bei jeder Veränderung von Gasgeräten erlischt automatisch die Betriebserlaubnis.